Eine Massage bei mir wird von den Krankenkassen nicht übernommen, da ich weder
beim EMR (siehe unten) noch einer anderen Vereinigung angeschlossen bin.
Prüfen Sie ob nach folgenden Aussagen, eine Abrechnung in ihrem Fall überhaubt Vorteile bringen würde:
- eine Zusatzversicherung muss meist vom Patienten bei der Krankenkasse abgeschlossen sein
- Ihr Selbstbehalt muss zuerst erreicht werden bis Leistung überhaupt übernommen wird
- oft ist die Beteiligung der Krankenkassen pro Jahr beschränkt.
Dies kann in Franken (z.B. bis 500.-) oder in Sitzungen (z.B. bis 12 Sitzungen) sein.
- oft bestehen nur prozentuale Beteiligungen der Krankenkassen
(z.B. 50%) an der Behandlung
- einige Beteiligungen der Krankenkasse finden nur bei ärztlicher Ueberweisung statt
- meine Beitrittskosten und die jährlichen Gebühren an z.B. das EMR würde
die Massagebehandlung verteuern
- auch bei Mitgliedschaft in Vereinigungen wäre nicht sicher, dass die
Kosten der Behandlung von allen Krankenkassen übernommen werden, jährlich finden Aenderungen statt
Obige Aussagen sollen aufzeigen, dass es Sinn macht eine wohltuende Massage selbst
zu bezahlen - wie ein feines Nachtessen - ohne Kassenbeteiligung - da oft eine Limite, eine Franchise
oder eine Einschränkung sowieso dasselbe bewirkt.
Meine Aussagen sind NICHT gegen erwähnte Organisationen oder deren Vorgehensweisen gerichtet.
Info EMR/ Krankenkasse
Die meisten Krankenkassen sind aus Kostengründen dazu übergegangen,
die Berechtigung für Massageleistungen durch einen externen Partner, das sog. EMR
(Erfahrungs Medizinisches Register),
prüfen zu lassen. Wer mit diesen Kassen abrechnen will, MUSS Mitglied beim EMR sein.